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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Springe e.V. findest du hier .

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Wasserrettungsdienst an deutschen Küsten

Es gibt fast 100 unterschiedliche Wachgebiete an den Küsten der deutschen Nord- und Ostseeküste und auf dessen Inseln.

Für genauere Informationen suche im Internet nach „DLRG Waterkant“.

Vor Ort gibt es kaum Ausbildungsmaßnahmen.
Der Fokus liegt bei der Strand -und Badeaufsicht des jeweiligen Strandabschnittes.

Abhängig vom Gebiet gibt es eine Vorsaison, eine Hauptsaison und eine Nachsaison.
Wann diese beginnen unterscheidet sich aber je nach Gebiet.

Für genauere Informationen suche im Internet nach „DLRG Waterkant“.

Falls wir als DLRG-Ortsgruppe Springe zusammen in ein Wachgebiet fahren wollen, gibt es vorher entsprechend absprachen.
Wenn der Wunsch danach besteht, kann dieser gerne über einsatz@dlrg.springe.de gemeldet werden.

Ansonsten kann man aber auch als Einzelperson Dienst an der Küste leisten und arbeitet dann mit anderen DLRG Kräften aus ganz Deutschland zusammen.

Die Hauptwachen werden in der Regel bei jedem Wetter von 09:00 Uhr bis 18:00 besetzt.
Abhängig von der Wetterlage oder den Gezeiten, kann die Dienstzeit für einzelne untergeordnete Wachtürme abweichen.
Das wird individuell von der zuständigen Wachführung vor Ort entschieden.

Im Falle eines laufenden Einsatzes wird die Dienstzeit verlängert.

Es sind auch Einsätze nach dem Dienstschluss möglich. Diese sind aber sehr selten.

Jede Person muss in der Regel mindestens eine Woche am Stück Dienst leisten.

Je nach Wachgebiet und Saison gibt es eine unterschiedlich hohe Anzahl an Stellen, die besetzt werden können.
Auf diese Stellen muss sich jede Person einzeln bewerben.
Das größte Wachgebiet besteht aus ca. 60 Einsatzkräften, das kleinste aus 2.

Für genauere Informationen suche im Internet nach „DLRG Waterkant“.

Für den sogenannten „zentralen Wasserrettungsdienst Küste“ gibt es die Mindestanforderung des Rettungsschwimmabzeichens Silber
und den damit verbunden Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Und es muss die Einsatzfähigkeit nachgewiesen werden, die z.B. durch unsere DLRG-Ortsgruppe Springe ausgestellt wird.

Als Wasserrettungskräfte können wir mit allen möglichen Situationen konfrontiert werden, die auch der "normale” Landrettungsdienst bewältigen muss.
Dazu kommt unser Einsatzgebiet des jeweiligen Gewässers. Das bedeutet, dass es unvorhersehbar zu allen möglichen Rettungsdiensteinsätzen kommen könnte.

Häufig sind z.B. Schnittverletzungen, Stürze, Insekten/Quallen Stiche, vermisste Personen und erschöpfte Personen an Land oder im Wasser.

Die Wachführung vor Ort übernimmt für den gesamten eingesetzten Zeitraum (24/7) in Vertretung die Funktion eines Erziehungsberechtigten.
Das bedeutet das er oder sie auf die Wahrung des gesetzlichen Jugendschutzes zu achten hat und für die Jugendlichen während des Dienstes
und auch nach dem Feierabend zuständig ist.

Die Organisation der Verpflegung variiert nach Gebiet und Personen, die vor Ort sind.
Manchmal gibt es eine Vollverpflegung, manchmal eine Teilverpflegung oder eine komplette Selbstverpflegung.
Abhängig davon unterscheidet sich auch die Aufwandsentschädigung, die durch die DLRG ausgezahlt wird.
Und ob mit allen zusammen oder in kleineren Gruppen gekocht wird, kann genauso variieren.

Für genauere Informationen zur Art der Verpflegung suche im Internet nach „DLRG Waterkant“.

Wenn wir als Gruppe an die Küste fahren sollten, wird es abhängig von der Gruppengröße vorher Absprachen geben.
Entweder sammeln wir uns vorher am Hallenbad Springe oder sammeln die Personen zu Hause ein.
Falls man alleine an die Küste fährt, was möglich ist, muss man dies selbst organisieren.

Wie die Übernachtung geregelt ist hängt von dem Wachgebiet ab.
Es gibt aber immer eine Unterkunft, in der die Wasserrettungskräfte untergebracht sind.

Für genauere Informationen suche im Internet nach „DLRG Waterkant“.

Für Fahrtkosten muss man vor Ort entweder ein Zugticket vorlegen oder wenn man als Fahrerin oder Fahrer eines Autos anreist, bekommt man eine Kilometerpauschale.

Die generelle Aufwandsentschädigung variiert von der Position, die man besetzt (z.B. Führungskraft oder normale Einsatzkraft), der Art der Verpflegung (z.B. Voll-/ Selbstverpflegung) und dem Gebiet, in dem man den Dienst leistet.
Man bekommt im Voraus einen Wachauftrag ausgestellt, auf dem die Kostenerstattung aufgezeigt wird.

Kontaktiere uns bei Interesse oder Fragen gerne über das oben verlinkte Kontakt Formular oder direkt über einsatz@dlrg.springe.de.

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