Unser Wasserrettungsdienst am Steinhuder Meer
Steinhuder Meer, Strandweg 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Mit einer Badestelle.
Das Gewässer ist ca. 8 x 4,5 Km groß und bis zu ca. 3 Meter tief.
Da die Einsatzhäufigkeit und Einsatzvarianz deutlich höher sind, im Vergleich zu kleinen Badeseen, liegt der Fokus in der Durchführung von Einsätzen.
Es findet keine Badeaufsicht statt, sondern wir werden durch die Regionsleitstelle Hannover oder per Telefon alarmiert.
Natürlich reagieren wir auch auf Zuruf oder wenn wir selbst etwas bemerken.
Es findet in der Regel nur Einzel-Ausbildung statt und keine Ausbildung von großen Gruppen.
Ansonsten ist das Motto „training on the job“.
Das Steinhuder Meer wird an den Wochenenden zwischen etwa Mitte März und Mitte November besetzt. Außerdem kann es an Feiertagen und während der Sommerferien jeden Tag von DLRG-Kräften besetzt werden.
Es kann von allen Ortsgruppen im Umland von Hannover oder sogar von außerhalb besetzt werden, die sich vorab für bestimmte Wochenenden oder Tage beworben haben.
Nach Absprache sind auch sogenannte „Mischwachen“ zwischen verschiedenen DLRG-Ortsgruppen möglich.
Termine werden jedes Jahr am Anfang des Jahres durch unsere „Technische Leitung Einsatz“ reserviert und kommuniziert, können aber auch im Laufe der Saison festgelegt werden. Wenn einzelne Wasserrettungskräfte bestimmte Wunschtermine haben, können sie diese gerne jederzeit bei einsatz@dlrg.springe.de melden.
Wir melden uns von 08:45 Uhr bis 19:15 Uhr bei der Regionsleitstelle Hannover einsatzbereit an.
Im Falle eines laufenden Einsatzes würde sich die Dienstzeit verlängern.
Der Dienst findet bei jeder Wetterlege statt.
In der Regel gibt es eine Personenbegrenzung von vier Einsatzkräften, da am Steinhuder Meer nur vier Personen eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt bekommen.
Wir nehmen aber gerne noch eine zusätzliche Person mit, um „Neulinge“ einzeln einzuarbeiten.
An besonderen Tagen, wie z.B. Christi Himmelfahrt, kann die Personenbegrenzung aufgehoben werden.
Für den Dienst am Steinhuder Meer ist die Mindestvoraussetzung das Rettungsschwimmabzeichen Silber und der damit verbundene Erste-Hilfe-Kurs.
Wir selbst setzten außerdem ein Mindestalter von 18 Jahren für das Hauptpersonal voraus. Die 5. zusätzliche Einsatzkraft darf auch 16 Jahre alt sein.
Da die Plätze sehr begrenzt sind benötigt die 5. zusätzliche Person eine Zustimmung unserer für das Wochenende zuständigen Wachführung.
Als Wasserrettungskräfte können wir mit allen möglichen Situationen konfrontiert werden, die auch der "normale” Landrettungsdienst bewältigen muss.
Dazu kommt unser Einsatzgebiet des jeweiligen Gewässers. Das bedeutet, dass es unvorhersehbar zu allen möglichen Rettungsdiensteinsätzen kommen könnte.
Der Einsatzschwerpunkt liegt durch die Größe des Gewässers bei Bootsunfällen und erschöpften Surfern.
Außerdem sind z.B. Schnittverletzungen, Stürze und Insektenstiche häufig.
- Vor Ort gibt es verschiedene Grundeinweisungen, zum Thema Wasserrettungsdienst.
- Die Führungskräfte achten vor Ort auf die Wahrung des gesetzlichen Jugendschutzes.
- Vorab muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, der auf Allergien und Ähnliches eingeht.
- Angehende Wasserrettungskräfte haben vor Ort immer Zugriff auf eine erfahrene Einsatzkraft.
- Nach jedem Einsatz gibt es eine Gruppen-Einsatznachbesprechung. Und wir bieten Einzelgespräche mit Vertrauenspersonen an.
- Für den sehr seltenen Fall einer traumatisierenden Einsatzerfahrung haben wir von der DLRG Zugriff auf Personen, die in psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) ausgebildet sind und im Notfall noch am Einsatztag zu uns stoßen können.
Das kleine eingesetzte Team kümmert sich selbst um ihre Verpflegung und organisiert sich diese gemeinschaftlich.
Vor Ort gibt es in der Wachstation eine Küche mit Kühlschrank.
Das kleine Team spricht sich vorher ab und fährt morgens am ersten Wachtag in Fahrgemeinschaften direkt von zu Hause aus an das Steinhuder Meer und zurück.
Am Steinhuder Meer bietet die Wachstation ein Schlafzimmer mit vier Betten.
Eine 5. Person kann auf dem Sofa im Aufenthaltsraum schlafen.
Andes als an den kleinen Badeseen, werden anfallende Kosten für z.B. die Verpflegung nicht von unserer DLRG-Ortsgruppe Springe erstattet.
Stattdessen bekommen jede einzelne Person vom DLRG-Bezirk Hannover-Land nachträglich eine Verpflegungspauschale ausgezahlt.
Selbiges gilt für die Fahrerinnen und Fahrer, die eine Kilometerpauschale ausgezahlt bekommen.
Kontaktiere uns bei Interesse oder Fragen gerne über das oben verlinkte Kontakt Formular oder direkt über einsatz@dlrg.springe.de.